Von der falschen Verwendung des Begriffs „Fälschung“
Der überwiegende Teil der Statuen auf der berühmten Karlsbrücke in Prag sind keine Originale. Es sind Kopien. Die Reichskleinodien in Nürnberg sind ebenfalls Kopien, die Originale kann man in Wien bewundern. Kopien sind oftmals auch zahlreiche historische Brunnen in den Altstädten Europas. Das wiederauferstandene Bernsteinzimmer in St. Petersburg – eine meisterhafte Kopie des seit Ende des Zweiten Weltkrieges verschollenen Originals.
Würden wir es eigentlich mit Verwunderung aufnehmen, wenn jemand statt von „den Kopien“ von „den Fälschungen“ sprechen würde, die die Prager Karlsbrücke zieren? Wenn ja, dann existiert offensichtlich ein begrifflicher Unterschied zwischen „Fälschung“ und „Kopie“. Wie aber ist dieser Unterschied zu definieren?
In den in vielen deutschen Städten öffentlich geführten Debatten um den Wiederaufbau historischer Gebäude taucht der Begriff der „Fälschung“ häufig auf. Vertreter der „Fachwelt“ benutzen ihn, um gegen die oftmals von großen Teilen Bevölkerung gewünschten Rekonstruktionen zu polemisieren. Da wird behauptet, die Bevölkerung werde „getäuscht“, es entstünden lediglich „Fakes“, eine solche Architektur sei „unehrlich“, und man könne doch einfach keine „Fälschungen“ bauen.
Richten sich diese Vorwürfe eigentlich auch gegen die zu Beginn des Textes genannten Beispiele aus Prag, Nürnberg und St. Petersburg? Was macht eine Fälschung aus?
Hauptmerkmal des Fälschens ist zweifellos die betrügerische Absicht. In diesem Sinne liegt jeder Fälschung, die diesen Namen auch verdient, die Intention des Fälschens zugrunde. Wenn ein Mitarbeiter bei einer beliebigen Behörde den Auftrag erhält, von einem bestimmten Dokument eine Kopie zu erstellen, so begeht er in dem Moment, in dem er das Dokument auf den Kopierer legt, keinen Fälschungsakt. Seine Handlung ist in einen Kontext eingebettet, der es von vorneherein ausschließt, dass es sich in dem geschilderten Fall um den Versuch einer Fälschung handeln könnte. Etwas anderes wäre es, wenn ein Unbefugter dasselbe Dokument kopieren würde, um sich möglicherweise auf illegale Art und Weise Vorteile zu verschaffen. In diesem Fall wäre es aber zweifellos widersinnig, wenn dieser Fälscher explizit auf seine Fälschung hinweisen würde, indem er sie beispielsweise mit einem Aufkleber versieht: „Dies hier ist nicht das Original.“
Die Verwendung des Begriffes „Fake“ von Seiten der Rekonstruktionsgegner wiederum zeugt schlicht einfach von mangelnder Sachkenntnis, denn er stellt als Fachbegriff verwendet keineswegs ein Negativurteil dar. Es gehört vielmehr zum Wesen des „Fake“, dass die vermeintliche „Fälschung“ nicht aufgrund einer ideologisch motivierten Überhöhung des Originals abgelehnt wird.
Dass Rekonstruktionsgegner immer wieder den Begriff der Fälschung im Munde führen, ist entlarvend; die Verwendung dieses Begriffes macht weniger eine Aussage über das jeweilige Rekonstruktionsvorhaben, als vielmehr über die Geisteshaltung des jeweiligen Kritikers. Im Kontext der Rekonstruktionsdebatten ist „Fälschung“ ein polemischer Kampfbegriff, der in der Regel ohne inhaltlichen Bezug zum geplanten Wiederaufbauvorhaben eingesetzt wird. Den Befürwortern von Rekonstruktionen wird, ohne dass es dafür irgendwelche Anzeichen gäbe, die Absicht des Fälschens unterstellt. Mithilfe dieser Strategie versuchen sich Teile der Fachwelt als Beschützer einer ahnungslosen Bevölkerung in Szene zu setzen, die angeblich von einer gewissenlosen Rekonstruktionsbewegung hinters Licht geführt werden soll. Bewusst wird hierbei von den entsprechenden Experten ignoriert, dass die prominenten Beispiele für Rekonstruktionen historischer Gebäude (wie etwa die Dresdner Frauenkirche) ihre Bekanntheit gerade dem Umstand verdanken, dass sie Zerstörung und Wiederaufbau ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken und somit in keiner Weise geeignet sind, die Zerstörung des Originals zu verschleiern. Die Vorstellung, dem Wunsch nach Rekonstruktionen läge die Absicht zugrunde, die Bevölkerung zu täuschen, ist daher vollkommen absurd. Ohne diese Absicht ist aber keine Fälschung denkbar, wie sie im Reallexikon der deutschen Kunstgeschichte folgendermaßen definiert ist: „Unter Fälschung versteht man ein Objekt, das zum Zwecke der Täuschung angefertigt (gefälscht) wurde oder nachträglich verändert (verfälscht) wurde.“ „Falsch“ ist daher in solchen Fällen die Verwendung des Begriffes „Fälschung“, nicht aber die Rekonstruktion. |
